Langzeitsicherung von Hauptbuchdaten des Grundbuches

Mit der Langzeitsicherung von Hauptbuchdaten soll bei Verlust oder Veränderung von kantonalen Grundbuchdaten - unabhängig von der Grundbuchsoftware - schweizweit die Wiederherstellung der Grundbuchsituation zum Sicherungszeitpunkt gewährleistet werden. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Sicherungsmassnahme für den Katastrophenfall. Die Langzeitsicherung von Hauptbuchdaten ist nicht mit den kantonalen "Backups" zu verwechseln.

Die vom Grundbuchführungssystem und dessen "Backups" räumlich getrennte Aufbewahrung der Daten durch den Bund führt zu einer Streuung der Einzelrisiken. Als zusätzliche Sicherungsmassnahme erhöht die Langzeitsicherung damit beispielsweise den Schutz der Daten im Katastrophenfall und minimiert die Risiken im Fall von Cyberangriffen.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in Artikel 949a Absatz 2 Ziffer 7 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 101) i. V. m. Artikel 35 der Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.432.1) sowie in Artikel 23 der Technischen Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch (TGBV, SR 211.432.11).

Letzte Änderung 13.07.2020

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